09/06/2026 0 Kommentare
Aspekte des organisierten Sterbens
Aspekte des organisierten Sterbens
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Aspekte des organisierten Sterbens
Am vergangenen Freitag fand das Stifterfest der Stiftung „Kirche in unserer Zeit“ im Seesener Kirchenzentrum statt. Nach einer Andacht in der St.-Andreas-Kirche unter Mitwirkung von Pröpstin Meike Bräuer-Ehgart und Propstei-Kantor Tobias Dielzer verfolgten die rund 100 Gäste im Kirchenzentrum mit großer Spannung den Vortrag von Prof. Dr. Theo Boer von der Protestantischen Theologischen Universität in Utrecht. Er referierte zum Thema „Das organisierte Sterben“ und entfaltete dabei theologische und ethische Erwägungen zu 40 Jahren Sterbehilfe-Praxis in Holland. Dass Prof. Boer dabei ein ausgewiesener Experte ist, versteht sich von selbst. Schließlich ist er als Professor für Gesundheitsethik Mitglied des niederländischen Gesundheitsamts, und war fast zehn Jahre lang Mitglied einer regionalen Kontrollkommission für Sterbehilfe. Oder anders ausgedrückt, ist er nicht nur fachkundiger Theoretiker, sondern auch aktiv in schwierige Entscheidungsprozesse mit gesellschaftlicher Tragweite eingebunden.
Der Begriff des organisierten Sterbens zeigt, dass es um einen Eingriff in natürliche Prozesse geht. Des Näheren geht es dabei um eine Hilfestellung im besten Sinne. Hierbei kommen ethische und auch theologische Aspekte in den Blick. Der Gedanke einer Sterbehilfe ist dabei durchaus nicht neu. Allerdings hat die Praxis der Euthanasie – namentlich in der Zeit des dritten Reiches – den Blick auf die Sterbehilfe arg verdunkelt und auch für sehr lange Zeit tabuisiert. Heute allerdings ist das Thema durchaus gesellschaftsfähig, weil im Zentrum der Überlegungen im Prinzip nur das Wohl und die Freiheit des Patienten stehen. Die ärztlichen Eingriffsmöglichkeiten und Hilfestellungen sind dadurch relativ scharf umrissen, wenngleich auch Grauzonen unvermeidlich sind.
Zunächst stellte Prof. Boer die Entwicklungen in den Niederlanden vor und blickte auch auf das europäische Ausland und die USA. Dabei ergaben sich Gesichtspunkte, die für die Diskussion und die mögliche Praxis in Deutschland wichtig sein können. In Ländern, in denen ,Euthanasie‘ erlaubt ist, steigen die Zahlen deutlich schneller an als in Ländern, in denen nur assistierter Suizid praktiziert wird. In Oregon liegt nach 25 Jahren der Anteil der Sterbehilfe immer bei nur 0,6 % aller Todesfälle. In den Niederlanden wird die Sterbehilfequote bis 2026 wohl auf etwa 6,2 % aller Todesfälle steigen.
Die Erfahrung zeigt: Sowohl Patienten als auch Ärzte/Innen bevorzugen die „Tötung auf Verlangen“, weil sie sicherer und schneller ist. Zudem ist eine Selbsttötung oft extrem schwierig. Hinzu kommt, dass die aktive Sterbehilfe eine größere Zustimmung des Arztes symbolisiert – vielleicht sogar eine vom Patienten so sehr ersehnte ‚priesterliche‘ Zustimmung. Es versteht sich übrigens von selbst, dass eine mögliche Verflechtung mit Interessen der Pharma-Industrie kategorisch ausgeschlossen ist. In der Summe tendiert die Begrifflichkeit klar in Richtung auf „Tötung auf Wunsch des Patienten“.
Um die ethischen Aspekte möglichst umfassend zu berücksichtigen, ergeben sich Gesichtspunkte, die in die Praxis einfließen sollten, ohne dass sie als zeitliche Abfolge verstanden werden sollten: eine freiwillige und wohlüberlegte Anfrage, unerträgliches Leiden, keine Aussicht auf Verbesserung und keine annehmbaren Alternativen. Zudem sollte ein weiterer Arzt/In konsultiert werden. In den Niederlanden werden diese ethischen Gesichtspunkte durch weitere Maßnahmen flankiert: Hinterher werden Sterbehilfefälle den Regionalen Kontrollkommissionen gemeldet. Die (fünf) Kommissionen bestehen aus einem Juristen, einem Arzt, einem Ethiker. Professor Boer war dort Mitglied in den Jahren von 2005 bis 2014 und hat dabei 4.000 Fälle persönlich überprüft. Er war beeindruckt von der Integrität der Ärzte.
Nach seiner Erfahrung funktionieren die Kommissionen gut. Als Demokrat sieht er den Respekt vor dem Sterbehilfegesetz als Ergebnis eines politischen Beratungsprozesses. Für ihn als Ethiker ist die Euthanasie jedoch nur ein allerletzter Ausweg, wobei es sich fragt, ob man dies deshalb auch gesetzlich zulassen muss. In den letzten Jahrzehnten hat Professor Boer erfahren, wie sich neben dem ursprünglichen Narrativen einer Euthanasiebitte – Euthanasie als ein letztes Mittel, um einen direkt bevorstehenden schrecklichen Tod zu verhindern – zunehmend neue Narrativen geltend machen: Euthanasie nicht um einen schrecklichen Tod, sondern um ein schreckliches Leben zu verhindern. Auch die Narrative der Euthanasie als Ausdruck eines selbstbestimmten Lebens – egal aus welchen Gründen auch immer, rückt immer weiter in den Vordergrund. Damit könnte das Angebot aktiver Sterbehilfe zunehmend auch unsere Sicht auf die Verletzlichkeit, die Pflegebedürftigkeit, das Altern und dessen Bewältigung, ja auf das Sterben insgesamt verändern. In den Niederlanden und anderen Ländern, die die aktive Sterbehilfe genehmigt haben, tauchen dauernd neue Fragen auf: Warum Sterbehilfe nur für Todkranke und nicht auch für chronisch Kranke? Warum nur für körperlich Kranke, und nicht auch für Psychiatriepatienten? Warum Sterbehilfe nur für einwilligungsfähige Patienten, und nicht auch für Patienten mit einer Patientenverfügung? Warum Sterbehilfe nur für Patienten, und nicht auch für alle, die unerträglich leiden? Warum Sterbehilfe nur für Leidende, und nicht auch für jeden, der danach fragt? Warum Sterbehilfe nur für Menschen, die darum bitten können, und nicht auch für diejenigen unserer Lieben, die dazu nicht in der Lage sind? Auch der Umgang mit Demenzkranken und bei sehr Einsamen wird möglicherweise eine Rolle spielen. Inwieweit auch Paare, Suizidgefährdete oder sogar Kleinkinder mit in die Überlegungen einfließen werden, wird der gesellschaftliche Diskurs noch zeigen.
Zur Begrifflichkeit präzisierte Professor Boer schließlich, dass die Anwendung von Palliativmedizin (Schlafmittel, Schmerzmittel u.ä.) oder palliativer Sedierung, die möglicherweise ungewollt den Tod beschleunigen können, nicht als ‚Euthanasie‘ zu rechnen ist. Auch ein Verzicht auf Behandlung ist keine ‚Euthanasie‘, sondern sollte aus ethischer Sicht eine zulässige Wahl eines Patienten sein.
Vor der Diskussion, die sich an den Vortrag anschloss, wies Professor Boer noch ausdrücklich darauf hin, dass die Freiheit, die bei der Thematik des organisierten Sterbens grundlegend ist, auch für die Ärzteschaft selbst gilt. Mit anderen Worten: Es besteht keine Verpflichtung, namentlich für die Hausärzte/Innen, dem Verlangen von Patienten/Innen auch zu entsprechen. Ob es in Deutschland dadurch womöglich zum Entstehen von Zentren kommt, in denen das organisierte Sterben praktiziert wird, bleibt abzuwarten.

Zum Abschluss gab es einen Dank an das Team, das vor, während und nach der Veranstaltung
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